Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bedingungen für Software-Entwicklung, Beratung, KI- und Automatisierungsprojekte sowie Hosting und Wartung der Halder IT Solutions GmbH.

Inhaltsübersicht

  • § 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
  • § 2 Vertragsschluss
  • § 3 Leistungsumfang
  • § 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
  • § 5 Nutzungsrechte
  • § 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
  • § 7 Hosting, Wartung und Verfügbarkeit
  • § 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
  • § 9 Gewährleistung und Mängelansprüche
  • § 10 Haftung und Haftungsbeschränkung
  • § 11 Freistellung
  • § 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
  • § 13 Änderungen der AGB und der Leistungen
  • § 14 Höhere Gewalt
  • § 15 Schlussbestimmungen
  • Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Halder IT Solutions GmbH, Talstraße 14, 89584 Ehingen (Donau), Deutschland (nachfolgend „Anbieter") regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Erbringung sämtlicher vom Anbieter angebotenen Leistungen, insbesondere:

  • Individuelle Software-Entwicklung (Web-Apps, APIs, Mobile/PWA)
  • KI-Integration und KI-gestützte Workflows
  • Prozess- und Workflow-Automatisierung
  • Technische Beratung, Konzeption und Architektur
  • Energietechnik-nahe Software (z. B. Ladeinfrastruktur, Monitoring)
  • Hosting, Betrieb, Wartung und Support für die vom Anbieter erstellten oder betreuten Systeme
  • Bereitstellung etwaiger Software-as-a-Service-Lösungen (nachfolgend „SaaS-Leistungen")

(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Freiberufler, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde"). Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er die Leistungen ausschließlich zu gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken in Anspruch nimmt.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen, eingesetzten Technologien und Infrastruktur fortzuentwickeln, solange dadurch der wesentliche, vertraglich vereinbarte Funktionsumfang nicht eingeschränkt wird.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Verbindliche Angebote sind, soweit nichts anderes angegeben, 30 Tage ab Datum gültig.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters (Textform, z. B. per E-Mail), oder
  • Gegenzeichnung eines Angebots bzw. Projektplans durch den Kunden, oder
  • bei SaaS-Leistungen mit erfolgreichem Abschluss des Registrierungsvorgangs und einer Bestätigung durch den Anbieter in Textform, oder
  • vorbehaltlose Aufnahme der Leistungserbringung durch den Anbieter auf Wunsch des Kunden.

(3) Handelt der für den Kunden registrierende oder beauftragende natürliche Person nicht selbst als Inhaber bzw. Organ (z. B. Geschäftsführer), bestätigt sie mit Abschluss, bevollmächtigt zu sein, Erklärungen für den Kunden rechtsverbindlich abzugeben und entgegenzunehmen.

(4) Bei SaaS-Leistungen kann der Kunde im Rahmen des gewählten Tarifs Zugänge für eigene Mitarbeiter anlegen. Die Verwaltung und Überwachung dieser Zugänge obliegt dem Kunden.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Maßgeblich für Art, Umfang und Qualität der Leistungen ist die jeweilige Leistungsbeschreibung im Angebot, Projektplan, Pflichtenheft, Auftrag, SaaS-Bestellformular oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung der Parteien.

(2) Soweit nicht ausdrücklich als Werkvertrag mit konkretem Erfolg vereinbart, schuldet der Anbieter die fachgerechte Erbringung der Leistung nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik (Dienstvertrag).

(3) Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang werden im Change-Request-Verfahren behandelt: Der Kunde reicht den Änderungswunsch in Textform ein, der Anbieter erstellt ein Angebot über Aufwand, Auswirkungen auf den Zeitplan und Kosten. Erst nach Freigabe durch den Kunden wird die Änderung umgesetzt.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer/Unterauftragsverarbeiter) erbringen zu lassen. Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden stets unmittelbar verpflichtet. Die jeweils aktuellen Unterauftragsverarbeiter sind in der Datenschutzerklärung sowie – soweit relevant – in der Anlage 1 (AVV) aufgeführt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt den Anbieter im erforderlichen Umfang. Insbesondere stellt er rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form folgende Mitwirkungsleistungen kostenfrei bereit:

  • fachliche Vorgaben, Anforderungen und Testdaten
  • erforderliche Zugänge zu Systemen, Repositories, Cloud-Konten und Dritt-Tools
  • fachlich kompetente Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis
  • zeitnahe Abnahme, Freigaben und Rückmeldungen innerhalb angemessener Fristen

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten, vor Zugriff Dritter zu schützen und seine Mitarbeiter entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

(3) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern Backups nicht ausdrücklich als Leistung des Anbieters vereinbart sind (z. B. im Rahmen eines Hosting-/Wartungsvertrags, vgl. § 7).

(4) Verzögerungen, die auf eine nicht rechtzeitige oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Mehraufwände werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Leistungen geltende Gesetze einzuhalten und keine rechtswidrigen, gegen geltende Gesetze verstoßenden oder Rechte Dritter verletzenden Daten oder Inhalte zu speichern, zu übermitteln oder zu verbreiten.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Projektspezifische Arbeitsergebnisse: Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den im jeweiligen Projekt individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (Quellcode, Konfigurationen, Dokumentation) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes, übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweck.

(2) Standardkomponenten und Vorbestehendes: An Standardkomponenten, Open-Source-Bibliotheken, Frameworks, Tools, generischen Modulen sowie bereits vor Projektbeginn beim Anbieter vorhandenen Komponenten („Pre-existing IP") verbleiben sämtliche Rechte beim jeweiligen Inhaber bzw. beim Anbieter. Der Kunde erhält insoweit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Umfang des vertraglichen Verwendungszwecks; bei Open-Source-Komponenten gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen.

(3) SaaS-Leistungen: Soweit der Anbieter SaaS-Leistungen erbringt, räumt er dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die jeweilige Software bestimmungsgemäß im Rahmen des gewählten Tarifs zu nutzen.

(4) Dem Kunden ist es untersagt, die vom Anbieter bereitgestellte Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise den Quellcode zu erlangen (es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend gestattet), Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen, oder die Software über den vertraglich vereinbarten Nutzerkreis hinaus zu vervielfältigen, zu vermieten, zu verleasen oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen.

(5) Der Kunde räumt dem Anbieter an den von ihm bereitgestellten Daten und Inhalten ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, auf die Dauer und den Zweck des Vertrages begrenztes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden mit Namen und Logo als Referenz auf seiner Website und in Marketingmaterialien zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung im Angebot oder Projektplan. Sie kann je nach Leistungsart vereinbart werden als:

  • Festpreis für einen klar definierten Leistungsumfang
  • Abrechnung nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stunden- bzw. Tagessätzen
  • monatliche oder jährliche Pauschale (insbesondere für Hosting, Wartung, Support und SaaS-Leistungen)

(2) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Zahlung: Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung wie folgt:

  • Projektleistungen: in der Regel per Rechnung; Zahlung binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto. Bei größeren Projekten sind Teil- bzw. Abschlagszahlungen üblich.
  • Hosting, Wartung, Support und SaaS-Leistungen: monatlich oder jährlich im Voraus.
  • Optional kann die Zahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (z. B. per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift) abgewickelt werden. In diesem Fall gelten zusätzlich die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von Stripe.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt:

  • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie eine Verzugspauschale von EUR 40 nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen;
  • nach vorheriger angemessener Mahnung Hosting-, Wartungs- und SaaS-Leistungen ganz oder teilweise zu sperren bzw. einzustellen, bis der offene Betrag vollständig beglichen ist;
  • den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, sofern der Kunde mit mehr als zwei Monatsbeträgen bzw. einem erheblichen Anteil der Gesamtvergütung in Verzug ist.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, Pauschalvergütungen für laufende Leistungen (insbesondere Hosting, Wartung, Support, SaaS) mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums anzupassen. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt die Anpassung als akzeptiert. Widerspricht der Kunde fristgerecht, kann der Anbieter das betroffene Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung kündigen. Auf die Folgen des Schweigens wird der Kunde bei der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

(6) Die Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Hosting, Wartung und Verfügbarkeit

(1) Soweit der Anbieter Hosting-, Wartungs- oder SaaS-Leistungen erbringt, erfolgt der Betrieb in der Regel in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union, insbesondere in Deutschland (Frankfurt am Main). Eingesetzte Infrastruktur-Dienstleister sind in der Datenschutzerklärung sowie ggf. in der Anlage 1 (AVV) aufgeführt.

(2) Der Anbieter ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit bemüht, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Eine konkrete Verfügbarkeitsquote (Service Level Agreement, SLA) wird nur dann zugesichert, wenn dies ausdrücklich und in Textform gesondert vereinbart wurde.

(3) Nicht als Beeinträchtigung der Verfügbarkeit gelten insbesondere:

  • Höhere Gewalt (vgl. § 14)
  • Störungen bei Dritten, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind (z. B. Internet-Provider, vorgelagerte Cloud-/Hosting-Anbieter, Stromausfälle)
  • Fehlerhafte Bedienung oder vertragswidrige Nutzung durch den Kunden
  • Geplante und vorab angekündigte Wartungsarbeiten
  • Sicherheitsrelevante Notfall-Wartungen ohne Vorankündigung

(4) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in lastarmen Zeiten (abends, nachts, am Wochenende) durchgeführt und mit angemessenem Vorlauf angekündigt. In dringenden Fällen (z. B. Sicherheits-Patches) kann eine Vorabankündigung unterbleiben.

(5) Der jeweils zur Verfügung stehende Speicherplatz richtet sich nach dem vereinbarten Leistungspaket. Zusätzlicher Speicherplatz oder zusätzliche Ressourcen können kostenpflichtig hinzugebucht werden.

(6) Der Anbieter führt im Rahmen vereinbarter Hosting-/Wartungsleistungen regelmäßige Sicherungen nach dem Stand der Technik durch. Umfang und Intervall ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung; eine darüber hinausgehende Datensicherung obliegt dem Kunden.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten zu Verarbeitungen im Rahmen der Website-Nutzung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen seiner Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere bei vom Anbieter betriebenem Hosting, Wartung, Support und SaaS-Leistungen), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist als Anlage 1 Bestandteil dieser AGB. Der Anbieter hat seinerseits einen AVV mit den eingesetzten Unterauftragsverarbeitern (insbesondere Supabase/Lovable Cloud) abgeschlossen.

(2a) Projektübergabe (reines Projektgeschäft ohne anschließendes Hosting durch den Anbieter): Übernimmt der Kunde nach Abnahme den Betrieb der erstellten Anwendung selbst, übergibt der Anbieter sämtliche zur eigenverantwortlichen Weiterführung erforderlichen Zugänge, Konfigurationen und Daten (insbesondere Übertragung bzw. Neuanlage des Backend-/Datenbank-Accounts auf den Kunden). Ab dem Zeitpunkt der Übergabe ist der Kunde gegenüber den eingesetzten Diensten (insbesondere Supabase/Lovable Cloud) selbst Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO und schließt die erforderlichen Auftragsverarbeitungsverträge mit diesen Anbietern unmittelbar in eigenem Namen ab. Eine Auftragsverarbeitung durch den Anbieter findet ab diesem Zeitpunkt nicht mehr statt; Anlage 1 (AVV) gilt insoweit nicht.

(3) Die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union bzw. – soweit unvermeidbar – in Ländern, für die ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission besteht oder geeignete Garantien (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln gemäß Beschluss (EU) 2021/914) vereinbart sind.

(4) Der Anbieter setzt zur Erbringung seiner Leistungen Unterauftragsverarbeiter ein (u. a. für Hosting, Backend/Datenbank, Zahlungsabwicklung, E-Mail-Versand und – bei aktivierten KI-Funktionen – die KI-Modell-Verarbeitung). Die jeweils aktuelle Liste mit Name, Anschrift, Leistung und Verarbeitungsstandort ergibt sich aus der Anlage 1 (AVV) sowie der Datenschutzerklärung.

(5) Über wesentliche Änderungen bei den Unterauftragsverarbeitern (Hinzunahme oder Wechsel) wird der Kunde mit angemessenem Vorlauf in Textform informiert; das Widerspruchsrecht nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO bleibt unberührt.

(6) KI-Funktionen: Soweit der Anbieter optionale KI-gestützte Funktionen bereitstellt, werden Eingaben zur Verarbeitung an einen vom Anbieter ausgewählten KI-Dienstleister übermittelt (derzeit im Wesentlichen über das Lovable AI Gateway; aktuell genutzte Modelle ergeben sich aus der Datenschutzerklärung bzw. dem AVV). Die Verarbeitung erfolgt nach Möglichkeit in der EU; eingegebene Inhalte werden nicht zum Training der Modelle verwendet. Der Anbieter behält sich vor, das eingesetzte Modell aus Gründen der Qualität, Verfügbarkeit oder des Datenschutzes zu wechseln.

(7) Der Kunde ist als Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für sämtliche an die KI-Funktionen übermittelten Inhalte verantwortlich. Er hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob für etwaige darin enthaltene personenbezogene Daten Dritter eine zulässige Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO besteht und ggf. erforderliche Einwilligungen einzuholen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung KI-generierter Ausgaben für einen bestimmten Zweck.

§ 9 Gewährleistung und Mängelansprüche

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass seine Leistungen im Wesentlichen der jeweiligen Leistungsbeschreibung entsprechen. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und dabei den Mangel so konkret wie möglich zu beschreiben (insbesondere Reproduktionsschritte, Umgebung, Zeitpunkt).

(3) Bei Vorliegen eines Mangels wird der Anbieter nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Bereitstellung einer mangelfreien Leistung leisten. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde die gesetzlich vorgesehenen Rechte (insbesondere Minderung oder Rücktritt) geltend machen.

(4) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme bzw. Bereitstellung der jeweiligen Leistung, soweit gesetzlich zulässig. Für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(5) Keine Gewährleistung übernimmt der Anbieter für Mängel, die auf Eingriffen des Kunden oder Dritter, unsachgemäßer Nutzung, fehlender Mitwirkung, Änderungen an der vom Anbieter erstellten Software ohne Zustimmung oder auf Drittsoftware bzw. Drittinfrastruktur außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters beruhen.

§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). Die Haftung ist in diesen Fällen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf das Doppelte der vom Kunden im betroffenen Vertragsjahr für die mangelhafte Leistung gezahlten Vergütung, höchstens jedoch EUR 50.000 pro Schadensfall.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre, sofern Backups nicht ausdrücklich als Leistung des Anbieters vereinbart sind.

(4) Der Anbieter haftet nicht für:

  • Schäden durch fehlerhafte Bedienung oder vertragswidrige Nutzung durch den Kunden
  • mittelbare Schäden und Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Geschäftschancen)
  • Schäden durch höhere Gewalt oder Störungen bei Dritten, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind
  • Inhalte und Daten, die vom Kunden eingebracht oder über die Systeme verbreitet werden

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer des Anbieters.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Freistellung

(1) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen durch den Kunden oder mit dessen Billigung beruhen oder die sich aus datenschutz-, urheber- oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit den vom Kunden eingebrachten Inhalten oder Daten im Zusammenhang stehen.

(2) Die Freistellung umfasst auch die Übernahme der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung des Anbieters, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Projektverträge (insbesondere für Individualentwicklung, Beratung, Konzeption) enden mit vollständiger Erbringung bzw. Abnahme der vereinbarten Leistung.

(2) Verträge über laufende Leistungen (Hosting, Wartung, Support, SaaS) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums ordentlich gekündigt werden; bei Jahresabonnements gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und dies nach Abmahnung nicht innerhalb von 14 Tagen abstellt;
  • der Kunde mit der Zahlung für mehr als zwei Monate bzw. einem erheblichen Anteil der Gesamtvergütung in Verzug ist;
  • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.

(4) Nach Beendigung eines Vertrages über laufende Leistungen (insbesondere Hosting/SaaS) wird der Anbieter die Daten des Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Zweck des Datenexports bereithalten, sofern keine sofortige Löschung vom Kunden gewünscht ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail an info@halder-it.de ist ausreichend).

§ 13 Änderungen der AGB und der Leistungen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich berührt wird.

(2) Neufassungen der AGB werden dem Kunden per E-Mail unter Hervorhebung der Änderungen mitgeteilt. Sie werden wirksam, wenn der Kunde der Neufassung nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht.

(3) Auf die Widerspruchsfrist und die Folgen des Untätigbleibens wird der Kunde bei Mitteilung der Änderungen ausdrücklich hingewiesen.

(4) Widerspricht der Kunde der Neufassung fristgerecht, setzt sich das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort. Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis in diesem Fall mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

§ 14 Höhere Gewalt

(1) Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit diese auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen (höhere Gewalt). Für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen sind die betroffenen Verpflichtungen ausgesetzt.

(2) Ereignisse höherer Gewalt umfassen insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorismus, Aufstände, Streiks, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur sowie Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Ulm. Der Anbieter ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

(5) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 DSGVO

1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter (Anbieter) verarbeitet im Auftrag des Verantwortlichen (Kunde) personenbezogene Daten im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen (insbesondere Hosting, Wartung, Support und etwaige SaaS-Leistungen). Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des jeweiligen Hauptvertrages.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Bereitstellung, des Betriebs und der Wartung der vereinbarten Leistungen und umfasst insbesondere: Speicherung, Übermittlung, Bereitstellung, Strukturierung, Anpassung und Löschung von Daten im Rahmen der Leistungserbringung.

3. Art der personenbezogenen Daten

Je nach konkretem Projekt insbesondere:

  • Stamm- und Kontaktdaten (Name, Vorname, Titel, E-Mail, Telefon, Anschrift)
  • Authentifizierungsdaten (Passwort-Hashes, Tokens, SSO-Kennungen)
  • Beschäftigungs- und Organisationsdaten (Position, Abteilung, Rolle)
  • Nutzungs- und Protokolldaten (Login-Zeiten, IP-Adressen, Aktions- und Fehlerprotokolle)
  • Inhalts- und Kommunikationsdaten, die der Verantwortliche in den Systemen verarbeitet
  • Abrechnungsdaten (sofern relevant)
  • Optionale KI-Inhalte (an einen KI-Dienstleister übermittelte Eingaben, sofern KI-Funktionen vom Verantwortlichen aktiviert sind)

Der konkrete Datenumfang ergibt sich aus dem Hauptvertrag bzw. der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

4. Kategorien betroffener Personen

  • Mitarbeiter und Beauftragte des Verantwortlichen
  • Kunden, Interessenten und Ansprechpartner des Verantwortlichen
  • Projektbeteiligte und sonstige Nutzer der Systeme

5. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Der Auftragsverarbeiter gewährleistet nach dem Stand der Technik insbesondere:

  • Zutrittskontrolle: Betrieb in zertifizierten Rechenzentren (u. a. ISO 27001) innerhalb der EU
  • Zugangskontrolle: starke Passwortrichtlinien, Multi-Faktor-Authentifizierung für administrative Zugänge
  • Zugriffskontrolle: rollenbasierte Berechtigungen, Row-Level-Security auf Datenbankebene
  • Trennungskontrolle: logische Mandanten-/Projekt-Trennung
  • Verschlüsselung: TLS 1.2/1.3 für den Transport, AES-256 für die Speicherung sensibler Daten
  • Verfügbarkeitskontrolle: redundante Systeme, regelmäßige automatische Backups
  • Wiederherstellbarkeit: regelmäßig getestete Backup- und Restore-Prozesse
  • Auftragskontrolle: sorgfältige Auswahl und Verpflichtung der Unterauftragsverarbeiter

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der nachfolgenden Unterauftragsverarbeiter zu. Eine jeweils aktuelle Übersicht ergibt sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters. Über Änderungen (Hinzunahme oder Wechsel) informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vor Beginn der Verarbeitung in Textform; ein Widerspruchsrecht nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO bleibt unberührt.

Aktuell eingesetzt werden insbesondere:

  • Lovable AB, Stockholm, Schweden – Hosting der Website/Applikationen über Cloudflare-Edge-Infrastruktur (EU)
  • Supabase / Lovable Cloud – Backend-, Datenbank- und Auth-Dienste, Region EU (Frankfurt)
  • Stripe Payments Europe Ltd., Dublin, Irland – Zahlungsabwicklung (nur bei Nutzung von Kreditkarte/SEPA)
  • Lovable AI Gateway – Vermittlung von Anfragen an KI-Modelle (nur bei aktivierten KI-Funktionen)
  • E-Mail-Versanddienstleister mit EU-Verarbeitung für Transaktions- und Benachrichtigungs-E-Mails

7. Rechte und Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich und hat das alleinige Weisungsrecht hinsichtlich Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung. Weisungen sind grundsätzlich in Textform zu erteilen und vom Auftragsverarbeiter zu dokumentieren.

8. Pflichten des Auftragsverarbeiters

  • Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen
  • Verpflichtung der mit der Verarbeitung befassten Personen auf Vertraulichkeit
  • Umsetzung der unter Ziffer 5 genannten TOMs
  • Unterstützung des Verantwortlichen bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten (Art. 12–22 DSGVO) sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35, 36 DSGVO)
  • Unverzügliche Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DSGVO)
  • Ermöglichung von Audits durch den Verantwortlichen bzw. von ihm beauftragte Prüfer in angemessenem Umfang
  • Löschung oder – nach Wahl des Verantwortlichen – Rückgabe sämtlicher personenbezogener Daten nach Beendigung des Hauptvertrages, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten

9. Datentransfer in Drittländer

Die primäre Datenverarbeitung erfolgt innerhalb der Europäischen Union. Soweit Unterauftragsverarbeiter im Einzelfall in Drittländern ansässig sind oder einen Drittlandsbezug aufweisen (z. B. Mutterkonzerne in den USA), erfolgt der Datentransfer auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses (z. B. EU-US Data Privacy Framework) oder der EU-Standardvertragsklauseln gemäß Beschluss (EU) 2021/914 nebst ergänzenden Schutzmaßnahmen.

10. Kontakt für Datenschutzanfragen

Halder IT Solutions GmbH
Talstraße 14
89584 Ehingen (Donau)
E-Mail: info@halder-it.de

Externer Datenschutzbeauftragter:
OFF Telekommunikation GmbH
Herr Mathias Greiner
Beim Högner 2 ½
87490 Börwang
Deutschland
E-Mail: mg@off.de